
- Artikel-Nr.: SW10340.23
Übersetzung der Muster Datenschutzerklärung für Online-Shops
Wenn Sie im Ausland über Ihren Online Shop Artikel verkaufen, benötigen Sie eine Datenschutzerklärung in der Zielsprache ihrer Kunden, bzw. des Landes, in dem Sie den Artikel verkaufen.
Bieten Sie Ihrem Kunden keine Datenschutzerklärung in seiner Landessprache an, können Sie schnell von Wettbewerbern abgemahnt werden.
Sie können die Mustervorlage unten einsehen.
Wir haben die Texte als zertifiziertes Übersetzungsbüro nach DIN EN 15038 im vier-Augen-Prinzip übersetzt und geprüft.
Tipp: Die Praxis zeigt, dass besonders in Deutschland darauf geachtet wird, dass die Widerrufsbelehrung oder die AGBs des Verkäufers bei Online-Angeboten (Auktionen) dem Kunden zugänglich sein müssen. Bei Nichtbeachtung erfolgt häufig eine Abmahnung durch den Wettbewerber.
Bei ausländischen Kunden und Wettbewerbern hingegen kommen Abmahnungen weniger häufig vor. Abmahnungen im e-commerce scheinen eine für Deutschland eigene Kultur zu sein.
Veröffentlichen Sie Ihre Widerrufsbelehrung und AGBs nicht vorschriftsmäßig beim Verkauf von Waren im Ausland, laufen Sie Gefahr von deutschen Wettbewerbern abgemahnt zu werden - selten aber von ausländischen Kunden oder Wettbewerbern.